DIN 18101 – Normmaße für Türen und Zargen
Die DIN 18101 legt fest, in welchen Maßen Innentüren und Zargen gefertigt werden. Sie sorgt dafür, dass eine Tür aus dem Standardsortiment in eine genormte Wandöffnung passt – unabhängig davon, von welchem Hersteller sie kommt.
Baurichtmaß oder Türblattmaß?
Hier entstehen die meisten Missverständnisse, weil beide Zahlen im Umlauf sind und unterschiedliche Dinge meinen.
Das Baurichtmaß ist die Rohbauöffnung in der Wand – der Platz, den die Zarge braucht.
Das Türblattmaß ist die Tür selbst. Es liegt 15 mm unter dem Baurichtmaß, in der Breite wie in der Höhe.
Wenn du bei uns bestellst, gibst du das Türblattmaß an. Misst du eine leere Rohbauöffnung, ist das Baurichtmaß der Wert, den du siehst – zieh 15 mm ab, dann hast du die Tür.
Standardbreiten
| Türblattmaß | Baurichtmaß |
|---|---|
| 610 mm | 625 mm |
| 735 mm | 750 mm |
| 860 mm | 875 mm |
| 985 mm | 1000 mm |
860 mm ist die gängigste Breite im Wohnbereich. 735 mm findest du häufig an Bad und Gäste-WC, 985 mm an Wohnzimmer- und Durchgangstüren. 610 mm ist die schmale Variante für Abstellräume.
Standardhöhen
| Türblattmaß | Baurichtmaß | Hinweis |
|---|---|---|
| 1985 mm | 2000 mm | Standardhöhe im Neubau |
| 2110 mm | 2125 mm | Für höhere Räume und großzügige Durchgänge |
| 1940 mm | – | Kein Normmaß nach DIN 18101, aber in Altbauten weit verbreitet. Wir führen diese Höhe im Sortiment. |
Wandstärken
Neben Breite und Höhe brauchst du die Wandstärke, damit die Zarge die Wand vollständig umfasst. Wir fertigen unsere Zargen selbst und decken deshalb ein sehr breites Spektrum ab – von 50 mm bis 810 mm:
- 50 bis 100 mm – schlanke Trennwände und Trockenbau
- 105 bis 160 mm – der übliche Bereich im Wohnungsbau, 145 mm ist unsere Standardwandstärke
- 165 bis 215 mm – stärkere Innenwände und gedämmte Konstruktionen
- 220 bis 340 mm – tragende Wände und Altbau-Mauerwerk
- 323 bis 565 mm – zweischalige Ausführung
- 565 bis 810 mm – dreischalige Ausführung für sehr tiefe Laibungen
Die Stufen sind jeweils als Bereich ausgelegt, deine gemessene Wandstärke muss also nicht exakt einer Zahl entsprechen. Miss an mehreren Stellen inklusive Putz und nimm den größten Wert – die Zarge muss überall passen.
Wann brauchst du ein Sondermaß?
Immer dann, wenn deine Öffnung nicht zu einem der Standardmaße passt. In Altbauten ist das eher die Regel als die Ausnahme, weil dort vor der Normung gebaut wurde.
Bei glatten Türen fertigen wir alle Zwischenmaße: in der Breite zwischen den Standardwerten, in der Höhe zwischen 1940 und 2110 mm. Nach unten geht es bis 900 mm – die typische Situation bei Kniestockwänden im Dachgeschoss oder niedrigen Altbautüren.
Bei Türen mit Lichtausschnitt, Kassettenoptik oder aufwendiger Oberfläche sind Zwischenmaße eingeschränkt, weil sich die Aufteilung nicht beliebig strecken lässt. Frag uns an, bevor du planst.
Wohnungseingangstüren sind ein Sonderfall
Für Wohnungseingangstüren gilt nicht die DIN 18101, sondern die DIN SPEC 18105. Sie berücksichtigt, dass diese Türen dicker gebaut sind und zusätzliche Anforderungen an Schallschutz und Einbruchhemmung erfüllen. Die Maße weichen deshalb ab – such nicht in der 18101 danach.
Das heißt für deine Bestellung
Miss die vorhandene Zargenöffnung oder die Rohbauöffnung, dazu die Wandstärke, und notiere für jede Tür die Öffnungsrichtung. Passt alles zu einem Standardmaß, ist deine Tür in der Regel schnell verfügbar. Passt es nicht, fertigen wir dir Tür und Zarge nach deinen Maßen.
Unsicher, ob du gerade Baurichtmaß oder Türblattmaß gemessen hast? Ruf uns an – der Unterschied sind 15 Millimeter, und die entscheiden darüber, ob die Tür passt.